Viele Kitas legen ihre Schließzeiten nicht für das Kita-Jahr fest, sondern für das Kalenderjahr, und für 2027 läuft die Zeit jetzt. In Schleswig-Holstein müssen die Schließzeiten bis zum Ablauf des Vorjahres feststehen, für 2027 also bis zum 31. Dezember 2026. In der Stadt Bremen haben sich die freien Träger verpflichtet, Eltern bis zum 31. Oktober 2026 über die Schließtage 2027 zu informieren. Wer im Oktober den Bedarf abfragt, im November abstimmt und im Dezember veröffentlicht, hat im Januar Zeit für die Notbetreuung. Zählweise und Obergrenzen erklärt der Ratgeber Kita-Schließtage planen.
Welche Länder setzen eine Frist für 2027?
Drei Länder nennen einen Zeitpunkt, die übrigen überlassen ihn Träger, Satzung oder Betreuungsvertrag. Angaben nach den Rechtstexten, abgerufen am 10. und 12. Oktober 2026, ohne Gewähr; maßgeblich sind Gesetz und Trägervorgabe. Alle 16 Länder mit Quellen stehen unter Kita-Schließtage je Bundesland.
- Schleswig-Holstein: Die Festlegung erfolgt bis zum Ablauf des Vorjahres. Eine Gruppe darf an höchstens 20 Tagen im Kalenderjahr planmäßig geschlossen sein, in Einrichtungen mit bis zu drei Stammgruppen an höchstens 30 Tagen. Höchstens drei Schließtage dürfen außerhalb der Schulferien liegen, keine Schließung darf länger als drei Wochen dauern (§ 22 KiTaG SH, Lesefassung Januar 2025). Mehr unter Schleswig-Holstein.
- Bremen (Stadtgemeinde): Kitas dürfen während der Schulferien bis zu 20 Tage im Jahr schließen, dazu zwei Tage zur Qualitätsentwicklung; je Stadtteil bleibt mindestens eine Einrichtung geöffnet (§ 9 Abs. 2 BremAOG, Stand 01.08.2026). Ein vom Senat beschlossener Entwurf für die Zeit ab 1. August 2027 sieht eine Bekanntgabe bis 31. Oktober für das Folgejahr vor, dazu Schließung vom 24. bis 31. Dezember und bis zu 18 weitere Tage in den Schulferien, höchstens 15 davon im Sommer (Vorlage VL 21/8322 vom 29.09.2026). Laut derselben Vorlage informieren die freien Träger schon jetzt freiwillig bis 31. Oktober 2026 über 2027. Beschlossen hat die Stadtbürgerschaft den Entwurf noch nicht (Stand 12.10.2026). Bremerhaven hat ein eigenes Ortsgesetz. Mehr unter Bremen.
- Thüringen: Der Träger legt die Öffnungs- und Schließzeiten dem Elternbeirat zu Beginn des Kindergartenjahres vor und macht sie nach der Festlegung bekannt (§ 12 Abs. 2 ThürKigaG). Wer dort nach Kalenderjahr plant, braucht für 2027 schon im Sommer 2026 einen Entwurf.
In Nordrhein-Westfalen erhebt das Land die Schließtage je Kindergartenjahr (§ 27 Abs. 3 KiBiz). Ein Plan nach Kalenderjahr verteilt sich dort auf zwei Kita-Jahre, weil das Kindergartenjahr am 1. August beginnt: Eine Sommerschließung über den Monatswechsel zählt teils zu 2026/27, teils zu 2027/28.
Zeitplan von Oktober bis März
| Monat | Schritt | Ergebnis |
|---|---|---|
| Oktober | Landesregel, Trägervorgabe und Satzung prüfen, Ferien 2027 eintragen, Bedarf bei Eltern abfragen | Höchstzahl und Frist notiert, Abfrage läuft |
| November | Team plant Urlaub, Konzeptions- und Fortbildungstage; Entwurf mit Nachbarkitas und Jugendamt abstimmen; Elternvertretung anhören | Entwurf mit Stellungnahme der Eltern |
| Dezember | Träger genehmigt, Leitung veröffentlicht | Schließzeiten 2027 bekannt |
| Januar | Notbetreuung und Kooperation vereinbaren, Urlaubsanträge des Teams | Notbetreuung steht |
| Februar | Anmeldung zur Notbetreuung für Ostern und Sommer | Kinderzahl je Woche |
| März | Erinnerung an Eltern, Dienstplan für die Notbetreuung | Plan für die Osterferien |
In elf Ländern beginnen die Osterferien 2027 am 22. März, in Sachsen am 26. März, in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und im Saarland am 30. März (Ferien je Bundesland, Daten der OpenHolidays API, abgerufen am 06.10.2026). Auch die Sommerferien liegen weit auseinander: In Schleswig-Holstein vom 3. Juli bis 14. August, in Bremen vom 8. Juli bis 18. August, in Nordrhein-Westfalen vom 19. Juli bis 31. August. Jedes Land hat eine eigene Seite, etwa Ferien Schleswig-Holstein 2027.
Wie fragen Sie den Bedarf der Eltern ab?
Eine Bedarfsabfrage zeigt, welche Wochen sich für die Schließung eignen und wie groß die Notbetreuung wird. Sie ersetzt keine Anhörung der Elternvertretung, macht sie aber sachlicher.
Fragen Sie je Familie, nicht je Kind, und ohne Namen: In welchen Wochen der Sommer- und Osterferien brauchen Sie sicher Betreuung, in welchen vielleicht, in welchen nicht? Ein Blatt mit den Ferienwochen zum Ankreuzen genügt. Das Ergebnis ist eine Zahl je Woche; die Wochen mit dem geringsten Bedarf sind Kandidaten für die Schließung. Die verbindliche Anmeldung zur Notbetreuung läuft später über die üblichen Wege der Kita.
Wer muss mitreden?
Elternvertretung. In den meisten Ländern wird sie angehört, ein Zustimmungsrecht hat sie nicht. Zwei Ausnahmen verlangen mehr Vorlauf. In Sachsen-Anhalt braucht der Träger die Zustimmung des Kuratoriums zu den Schließzeiten (§ 19 Abs. 3 KiFöG LSA); nach einem Urteil des OVG Sachsen-Anhalt muss sie einstimmig sein (4 K 197/17). In Schleswig-Holstein gibt der Träger der Elternvertretung vor seiner Entscheidung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme (§ 32 Abs. 2 KiTaG SH). Legen Sie die Sitzung deshalb in den November, nicht in die Woche vor Weihnachten.
Gemeinde und Jugendamt. In Sachsen legt der Träger die Öffnungszeiten in Abstimmung mit Elternbeirat, Gemeinde und Jugendamt fest (§ 5 SächsKitaG). In Bremen stimmt er sich mit den Elternvertretungen, den vergleichbaren Einrichtungen im Stadtteil und der Senatorin für Kinder und Bildung ab (§ 7 Abs. 4 BremKTG). In Niedersachsen kann das Jugendamt seit 1. August 2026 Schließzeiten von bis zu vier Wochen in den Schulferien festlegen oder zulassen; nach der Gesetzesbegründung zielt die Regel auf den Ganztagsanspruch von Grundschulkindern, etwa in Horten (§ 16h Nds. AG SGB VIII).
Team. Urlaub, Fortbildungen und Konzeptionstag stehen im Entwurf, bevor er an die Eltern geht. Bei kirchlichen Trägern ist je nach Regelung die Mitarbeitervertretung zu beteiligen.
Wer organisiert die Notbetreuung?
Bundesweit gilt: Werden Einrichtungen in den Ferien geschlossen, stellt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Kinder, die nicht von den Eltern betreut werden können, eine anderweitige Betreuung sicher (§ 22a Abs. 3 SGB VIII). Einige Länder gehen weiter:
- Berlin: Träger, die der Rahmenvereinbarung RV Tag beigetreten sind, stellen in Absprache mit den Eltern eine angemessene Betreuung sicher, gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Trägern (§ 3 Abs. 4 RV Tag).
- Hamburg: Während der Schließzeiten gibt es ein Betreuungsangebot, Notgruppen auch mit Trägern der Umgebung (§ 2 Abs. 3 Landesrahmenvertrag).
- Schleswig-Holstein: Das Kind hat Anspruch auf anderweitige Betreuung während der planmäßigen Schließzeiten (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 KiTaG SH).
- Bremen: Einrichtungen sichern in den Schulferien den Feriendienst in der eigenen oder einer benachbarten Einrichtung (§ 7 Abs. 1 BremKTG).
- Nordrhein-Westfalen: Die Kita weist Eltern auf die Pflicht des Jugendamts hin und unterstützt sie soweit möglich (§ 27 Abs. 5 KiBiz).
In den übrigen Ländern ist keine landesrechtliche Pflicht belegt; dann ist das Jugendamt der erste Ansprechpartner. Erfahrungswert: Eine Kooperation mit einer Nachbarkita trägt, wenn beide ihre Sommerschließung versetzt legen und sich gegenseitig Kinder abnehmen; vereinbart wird das im Januar, nicht im Juni.
Was gehört in die Mitteilung an Eltern?
Eine Mitteilung für den Kühlschrank enthält sechs Angaben: alle Schließtage 2027 mit Wochentag, den Grund in einem Satz, ob es eine Notbetreuung gibt, bis wann man sich anmeldet, wer Ansprechperson ist und das Datum des Stands. Wo das Jugendamt zuständig ist, gehört dessen Kontakt dazu. Ein Beispiel:
Unsere Kita ist 2027 an folgenden Tagen geschlossen: Mo, 26.07. bis Fr, 06.08. (Sommer), Fr, 07.05. (Brückentag), Fr, 05.02. (Konzeptionstag) und Do, 23.12. bis Fr, 31.12. (Weihnachten). Für die Sommerwochen bieten wir mit der Kita am Park eine Notbetreuung an; Anmeldung bis 28.02. bei der Leitung. Stand: 01.12.2026.
Veröffentlichen Sie über mehrere Kanäle: Elternbrief, Aushang, Kita-App oder Website. Ändert sich ein Tag, nennen Sie das neue Datum und den neuen Stand. Welche Brückentage 2027 bietet, steht im Ratgeber Kita-Schließtage planen.
Schließzeiten 2027 im Jahresrad
Im Jahresplan stehen Schließzeiten, Ferien und Feiertage nebeneinander. Die Vorlage Kita-Jahr von Planrad enthält im Ring „Verwaltung & Fristen“ die Schritte „Urlaubsplanung Team“ im Januar und „Schließzeiten festlegen“ im April; wer nach Kalenderjahr plant, verschiebt den zweiten Schritt in den November. Öffnen Sie die Vorlage im Editor, legen Sie einen eigenen Ring für Schließzeiten und Notbetreuung an und blenden Sie Ferien und Feiertage Ihres Bundeslands ein. Das Rad enthält Termine, keine Kinderdaten; als Druck-PDF hängt es im Eingang, als ICS-Datei landet es im Kalender der Eltern.
Checkliste: Schließzeiten 2027
- Landesregel, Trägervorgabe und Satzung geprüft, Frist für 2027 notiert
- Bezugszeitraum geklärt: Kalenderjahr oder Kita-Jahr
- Oster- und Sommerferien 2027 des Bundeslands eingetragen
- Bedarfsabfrage je Familie ohne Namen verschickt und ausgewertet
- Team-Urlaub, Konzeptions- und Fortbildungstage im Entwurf
- Entwurf mit Nachbarkitas, Gemeinde oder Jugendamt abgestimmt
- Elternvertretung angehört, in Sachsen-Anhalt Zustimmung des Kuratoriums eingeholt
- Träger hat genehmigt, Schließzeiten bis Dezember veröffentlicht
- Notbetreuung oder Kooperation im Januar vereinbart, Anmeldefrist kommuniziert
- Mitteilung mit Datum des Stands über mehrere Kanäle verteilt