Kita-Schließtage in Schleswig-Holstein: Regeln, Obergrenze und Beispiel-Kita-Jahr 2026/27
Eine Gruppe darf an höchstens 20 Tagen im Kalenderjahr planmäßig geschlossen sein, in Einrichtungen mit bis zu drei Stammgruppen an höchstens 30 Tagen, jeweils zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen (§ 22 Abs. 1 KiTaG). Höchstens drei Schließtage dürfen außerhalb der Schulferien liegen, keine Schließung länger als drei Wochen; die Festlegung erfolgt bis zum Ablauf des Vorjahres (§ 22 Abs. 2 KiTaG). Stand: Lesefassung Januar 2025.
Ohne Gewähr, Stand 01.01.2025. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Vorgaben Ihres Trägers; kommunale Satzungen und Betreuungsverträge können enger sein. Keine Rechtsberatung.
Rechtsgrundlage
- § 22 Abs. 1 KiTaG SH (Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG), Stand 01.01.2025)
„Eine Gruppe darf an höchstens 20 Tagen im Kalenderjahr … planmäßig geschlossen sein.“
- § 22 Abs. 2 KiTaG SH (Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG), Stand 01.01.2025)
„Höchstens drei planmäßige Schließtage dürfen außerhalb der Schulferien liegen“
- § 32 Abs. 2 KiTaG SH (Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG), Stand 01.01.2025)
„rechtzeitig zu beteiligen, die insbesondere … die Öffnungs- und Schließzeiten … betreffen“
- § 5 Abs. 3 Nr. 1 KiTaG SH (Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG), Stand 01.01.2025)
„während der planmäßigen Schließzeiten … wenn das Kind nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden kann“
Notbetreuung: Gesetzlicher Anspruch: Ein Kind hat Anspruch auf anderweitige Betreuung während der planmäßigen Schließzeiten seiner Einrichtung, wenn es nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden kann (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 KiTaG). Eingruppige Einrichtungen können mit einer nahegelegenen Einrichtung kooperieren (§ 22 Abs. 5).
- Die Lesefassung des Sozialministeriums (Stand Januar 2025) ist keine Verkündungsfassung. Mit Wirkung zum 01.08.2025 kam ein neuer Absatz für Hortgruppen hinzu (höchstens 20 Tage im Kalenderjahr, nur in den Schulferien); die Absatznummern verschieben sich dadurch.
- Eine weitere Änderung des KiTaG vom 23.06.2026 (GVOBl. Nr. 64) wurde nicht auf §§ 22 und 32 geprüft.
- Folgen einer Überschreitung regelt § 22 nicht.
- Der Beirat (Träger, Standortgemeinde, pädagogische Kräfte, Elternvertretung) wird nur gebildet, wenn die Zusammenarbeit nicht anders gesichert ist (§ 32 Abs. 3 KiTaG).
Beispiel: Schließtage im Kita-Jahr 2026/27 als Rad
Eine typische Verteilung: Planungstag zum Start, Weihnachten bis Heilige Drei Könige, Konzeptionstag im Februar, Brückentag nach Himmelfahrt und zwei Wochen Sommerschließung in den Sommerferien von Schleswig-Holstein. Der gelbe Ring zeigt die Schulferien, die roten Markierungen die Feiertage, der rote Ring die Schließzeiten. Den leeren Ring füllen Sie im Editor.
| Schließzeit | Zeitraum | Tage |
|---|---|---|
| Planungstag | Fr, 28.8.2026 | 1 |
| Weihnachten und Neujahr | Do, 24.12.2026 bis Mi, 6.1.2027 | 8 |
| Konzeptionstag | Fr, 5.2.2027 | 1 |
| Brückentag nach Himmelfahrt | Fr, 7.5.2027 | 1 |
| Sommerschließzeit (2 Wochen) | Mo, 12.7.2027 bis Fr, 23.7.2027 | 10 |
| Summe | ohne Brückentag: 20 | 21 |
Das Beispiel liegt mit 21 Tagen über der Grenze von 20 Tagen; eine Position müsste entfallen.
Gezählt werden Öffnungstage von Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage in Schleswig-Holstein; der 24. und 31. Dezember zählen als Schließtage, wenn sie keine Feiertage sind. Halbe Tage, Notgruppen und Betriebsausflüge zählen je nach Landesregel und Träger anders.
Ferien: Schleswig-Holstein 2026 · Schleswig-Holstein 2027 · Schleswig-Holstein 2028
Checkliste: Schließtage in Schleswig-Holstein festlegen
- Landesregel geprüft: 20 Tage
- Trägerrichtlinie und kommunale Satzung oder Betreuungsvertrag auf engere Grenzen geprüft
- Zählweise geklärt: halbe Tage, Fortbildungstage, Notgruppe, Betriebsausflug
- Weihnachts- und Sommerschließzeit gegen Feiertage und Ferien 2027 gerechnet
- Teamwünsche, Konzeptions- und Planungstag eingeplant
- Der Einrichtungsträger entscheidet. Die Elternvertretung ist an den wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen rechtzeitig zu beteiligen, ausdrücklich bei den Öffnungs- und Schließzeiten; der Träger gibt ihr vor seiner Entscheidung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme und wirkt auf eine einvernehmliche Lösung hin (§ 32 Abs. 2 KiTaG).
- Alle Schließtage mit dem ersten Elternbrief des Kita-Jahres veröffentlicht, Notbetreuung benannt
- Schließzeiten als eigener Ring im Jahresrad, Rad im Eingang und in der Elternpost
Schließtage ins Jahresrad
Die Vorlage Kita-Jahr läuft von August bis Juli, Ferien und Feiertage für Schleswig-Holstein liegen schon darunter. Tragen Sie Ihre Schließtage ein, drucken Sie das Rad für den Flur und teilen Sie es per Link mit Eltern und Träger. Keine Kinderdaten, Hosting in Deutschland. Hintergrund im Ratgeber Kita-Schließtage planen und Konzeptionstag Kita.
Häufige Fragen
- Wie viele Schließtage darf eine Kita in Schleswig-Holstein haben?
- Eine Gruppe darf an höchstens 20 Tagen im Kalenderjahr planmäßig geschlossen sein, in Einrichtungen mit bis zu drei Stammgruppen an höchstens 30 Tagen, jeweils zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen (§ 22 Abs. 1 KiTaG). Höchstens drei Schließtage dürfen außerhalb der Schulferien liegen, keine Schließung länger als drei Wochen; die Festlegung erfolgt bis zum Ablauf des Vorjahres (§ 22 Abs. 2 KiTaG). Stand: Lesefassung Januar 2025. (Stand 01.01.2025, ohne Gewähr.)
- Zählen Fortbildungs- und Konzeptionstage in Schleswig-Holstein als Schließtage?
- Keine gesonderte Regel: Fortbildungs- und Teamtage zählen zu den 20 bzw. 30 Tagen; außerhalb der Schulferien sind höchstens drei Schließtage zulässig (§ 22 Abs. 2 Satz 1 KiTaG).
- Wer entscheidet in Schleswig-Holstein über die Schließtage?
- Der Einrichtungsträger entscheidet. Die Elternvertretung ist an den wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen rechtzeitig zu beteiligen, ausdrücklich bei den Öffnungs- und Schließzeiten; der Träger gibt ihr vor seiner Entscheidung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme und wirkt auf eine einvernehmliche Lösung hin (§ 32 Abs. 2 KiTaG).
- Wie viele Schließtage ergibt ein typisches Kita-Jahr 2026/27?
- Das Beispiel mit Planungstag, Weihnachtsschließung vom 24. Dezember bis 6. Januar, Konzeptionstag, Brückentag nach Himmelfahrt und zwei Wochen Sommerschließung in den Sommerferien von Schleswig-Holstein ergibt 21 Schließtage (Öffnungstage Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage). Das Beispiel liegt mit 21 Tagen über der Grenze von 20 Tagen; eine Position müsste entfallen.
- Muss die Kita in Schleswig-Holstein eine Notbetreuung anbieten?
- Gesetzlicher Anspruch: Ein Kind hat Anspruch auf anderweitige Betreuung während der planmäßigen Schließzeiten seiner Einrichtung, wenn es nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden kann (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 KiTaG). Eingruppige Einrichtungen können mit einer nahegelegenen Einrichtung kooperieren (§ 22 Abs. 5).
Quellen
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung SH: KiTaG Lesefassung Stand Januar 2025 (PDF) (Primärquelle, abgerufen 10.10.2026)
- Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drs. 20/2629 (neu): Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vom 19.11.2024 (Primärquelle, abgerufen 10.10.2026)
- umwelt-online: KiTaG SH (Änderungsstand) (Sekundärquelle, abgerufen 10.10.2026)