Kita-Schließtage je Bundesland
Ob und wie viele Schließtage eine Kita haben darf, steht im Landesrecht, in Rahmenverträgen oder gar nicht. Die Tabelle zeigt für alle 16 Länder die Obergrenze, den Richtwert, die Regel für Fortbildungs- und Konzeptionstage und die Gesetzesquelle. Jede Länderseite rechnet ein Beispiel-Kita-Jahr mit den Ferien des Landes als Rad durch.
Ohne Gewähr, Stand 01.08.2026. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Vorgaben Ihres Trägers; kommunale Satzungen und Betreuungsverträge können enger sein.
| Bundesland | Obergrenze | Richtwert | Fortbildungs-/Konzeptionstage | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg Keine landesweite Obergrenze bekannt | – | – | keine gesonderte Regel bekannt | § 1 Abs. 1 KiTaVO |
| Bayern Grenze über die Förderung | 30 | – | Bis zu fünf weitere Schließtage für Fortbildung und Konzeptionsentwicklung bleiben ohne Abzug, wenn eine externe Referentin oder ein externer Referent eingesetzt wird und die Fortbildung dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan oder der Konzeptionsentwicklung dient (§ 25 Abs. 1 Satz 4 AVBayKiBiG). Rein interne Teamtage zählen mit. | Art. 21 Abs. 4 Satz 3 BayKiBiG |
| Berlin Grenze in Rahmenvertrag oder Vereinbarung | 27 | – | Keine zusätzlichen Tage. Wer die 27 Schließtage ausschöpft, muss mindestens zwei davon für fachliche Qualitätsentwicklung nutzen (§ 3 Abs. 4 Satz 5 RV Tag). Fortbildungs- und Teamtage zählen also in die 27 Tage hinein. | § 3 Abs. 4 RV Tag |
| Brandenburg Keine landesweite Obergrenze bekannt | – | – | keine gesonderte Regel bekannt | § 7 Abs. 2 KitaG BB |
| Bremen Obergrenze im Landesgesetz | 20 | – | Zwei zusätzliche Tage zur Qualitätsentwicklung und -sicherung (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BremAOG). Der städtische Träger KiTa Bremen weist in seiner Nutzungsordnung (Oktober 2024) vier Qualitätsentwicklungstage aus; maßgeblich ist der Betreuungsvertrag. | § 9 Abs. 2 BremAOG |
| Hamburg Grenze in Rahmenvertrag oder Vereinbarung | 4 Wochen | – | Fortbildungen mit allen Betreuungskräften sind so zu organisieren, dass die Einrichtung höchstens zusätzlich drei Tage pro Jahr den Betrieb einstellen muss (§ 2 Abs. 3 Satz 5 LRV; seit 01.01.2025 drei statt zwei Tage, Beschluss der Vertragskommission vom 18.06.2025). Dazu ein weiterer Tag pro Kalenderjahr für eine Fortbildung zur Qualitätsentwicklung (§ 15 Abs. 1 LRV). | § 2 Abs. 3 LRV |
| Hessen Keine landesweite Obergrenze bekannt | – | – | keine gesonderte Regel bekannt | § 27 Abs. 3 HKJGB |
| Mecklenburg-Vorpommern Keine landesweite Obergrenze bekannt | – | – | keine gesonderte Regel bekannt | § 22 Abs. 4 KiföG M-V |
| Niedersachsen Keine landesweite Obergrenze bekannt | – | – | keine gesonderte Regel bekannt | § 16 Abs. 4 NKiTaG |
| Nordrhein-Westfalen Obergrenze im Landesgesetz | 27 | 20 | Keine gesonderte Regel: Fortbildungs-, Konzeptions- und Teamtage, an denen die Einrichtung geschlossen ist, zählen zu den Schließtagen nach § 27 Abs. 3 KiBiz. | § 27 Abs. 3 KiBiz |
| Rheinland-Pfalz Keine landesweite Obergrenze bekannt | – | – | Keine Sonderregel in KiTaG oder KiTaGEMLVO. Fortbildungs- und Konzeptionstage sind Schließtage im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 2 KiTaGEMLVO und damit anhörungspflichtig. | § 9 Abs. 3 Satz 2 KiTaG RP |
| Saarland Keine landesweite Obergrenze bekannt | – | – | Keine Sonderregel im Landesrecht gefunden. Kommunal gibt es Regeln wie eine Schließung am Nachmittag der jährlichen Personalversammlung (Benutzungssatzung Saarbrücken vom 04.10.2023). | § 7 Abs. 1 und 3 SBEBG |
| Sachsen Keine landesweite Obergrenze bekannt | – | – | Keine Sonderregel im Gesetz. Fortbildungs- und Entlastungstage sind laut Landtag (Beschluss zur Sammelpetition 07/02038/4, 2023) aus dem Personalschlüssel nach § 12 Abs. 2 SächsKitaG zu decken; eine Zählregel für Schließtage gibt es nicht. | § 5 Satz 2 SächsKitaG |
| Sachsen-Anhalt Keine landesweite Obergrenze bekannt | – | – | Keine Sonderregel. Jede pädagogische Fach- und Hilfskraft ist zur ständigen Fortbildung verpflichtet, der Träger hat sie zu ermöglichen (§ 22 Abs. 2 KiFöG LSA); Schließungen für Fortbildung sind Schließzeiten im Sinne von § 19 Abs. 3 und damit zustimmungspflichtig. | § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 KiFöG LSA |
| Schleswig-Holstein Obergrenze im Landesgesetz | 20 | – | Keine gesonderte Regel: Fortbildungs- und Teamtage zählen zu den 20 bzw. 30 Tagen; außerhalb der Schulferien sind höchstens drei Schließtage zulässig (§ 22 Abs. 2 Satz 1 KiTaG). | § 22 Abs. 1 KiTaG SH |
| Thüringen Keine landesweite Obergrenze bekannt | – | – | Keine Sonderregel für Teamtage. Jede Fachkraft hat einen Freistellungsanspruch für Fortbildung von mindestens zwei Arbeitstagen im Kalenderjahr (§ 19 Abs. 1 ThürKigaG); das ist ein individueller Anspruch, keine Schließtage-Regel. Fortbildungsschließungen fallen unter die Anhörungspflicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 7. | § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 und Satz 3 ThürKigaG |
Drei Ebenen prüfen
- Landesgesetz oder Rahmenvertrag: Obergrenze, Richtwert, Zählweise.
- Trägerrichtlinie: Genehmigungsweg, Notbetreuung, Umgang mit Fortbildungstagen.
- Kommunale Satzung oder Betreuungsvertrag: oft enger als das Land.
Wie die Abstimmung mit Träger, Team und Elternbeirat abläuft, steht im Ratgeber Kita-Schließtage planen.
Schließtage im Jahresrad
Die Vorlage Kita-Jahr läuft von August bis Juli, Ferien und Feiertage Ihres Bundeslands liegen darunter. Schließzeiten bekommen einen eigenen Ring, sichtbar für Team und Eltern. Keine Kinderdaten, Hosting in Deutschland.
Schließtage im Editor eintragenHäufige Fragen
- Wie viele Schließtage darf eine Kita haben?
- Das regelt jedes Bundesland anders. Eine landesweite Zahl gibt es in 6 von 16 Ländern, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen (Richtwert 20, höchstens 27), Bayern (30), Berlin (27). In den übrigen Ländern entscheidet der Träger, oft nach kommunaler Satzung oder Betreuungsvertrag.
- Zählen Fortbildungs- und Konzeptionstage als Schließtage?
- In den meisten Ländern ja, weil die Einrichtung an diesen Tagen geschlossen ist. Einige Länder sehen zusätzliche Tage vor, die nicht auf die Grenze angerechnet werden, etwa Bayern mit bis zu fünf weiteren Tagen für Fortbildung und Konzeptionsentwicklung. Was in Ihrem Land gilt, steht auf der Länderseite.
- Wer legt die Schließtage fest?
- Der Träger der Einrichtung. Die Landesgesetze geben dem Elternbeirat, der Elternvertretung oder einem Kita-Ausschuss ein Anhörungs- oder Mitwirkungsrecht; in Brandenburg entscheidet der Kita-Ausschuss über die Öffnungszeiten mit. Die Leitung bereitet den Vorschlag vor und veröffentlicht den beschlossenen Plan.