Kita-Schließtage in Brandenburg: Regeln, Obergrenze und Beispiel-Kita-Jahr 2026/27
Keine landesweite Obergrenze bekannt: Das Kindertagesstättengesetz (KitaG, zuletzt geändert 23.06.2025) regelt für Kitas keine Schließzeiten; der Begriff kommt nur bei der Kindertagespflege vor (§§ 32, 39). § 9 verlangt bedarfsgerechte Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der Schul- und Ferienzeiten. Schließtage legt der Träger fest.
Ohne Gewähr, Stand 23.06.2025. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Vorgaben Ihres Trägers; kommunale Satzungen und Betreuungsverträge können enger sein. Keine Rechtsberatung.
Rechtsgrundlage
- § 7 Abs. 2 KitaG BB (Kindertagesstättengesetz (Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe), Stand 23.06.2025)
„er berät den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten.“
- § 9 KitaG BB (Kindertagesstättengesetz (KitaG), Stand 23.06.2025)
„Die Kindertagesstätten sollen bedarfsgerechte Öffnungszeiten anbieten, die am Kindeswohl orientiert sind.“
- § 6 Abs. 4 KitaG BB (Kindertagesstättengesetz (KitaG), Stand 23.06.2025)
„Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten verlangen“
Notbetreuung: Keine landesrechtliche Pflicht im KitaG belegt. Es gilt § 22a Abs. 3 SGB VIII.
- Im gesamten Gesetzestext (§§ 1 bis 65, bravors.brandenburg.de) finden sich „Schließzeit“ und „Ferien“ nur in § 9 (Ferienzeiten) und bei der Kindertagespflege (§§ 32, 39); „Notbetreuung“ kommt nicht vor.
- Die verbreitete Aussage, der Kita-Ausschuss entscheide über die Öffnungszeiten, deckt der Wortlaut nicht: § 7 Abs. 2 spricht bei Öffnungszeiten von „berät“.
- Art. 3 des Änderungsgesetzes vom 28.06.2023 tritt am 01.01.2027 in Kraft; der Inhalt wurde nicht geprüft.
Beispiel: Schließtage im Kita-Jahr 2026/27 als Rad
Eine typische Verteilung: Planungstag zum Start, Weihnachten bis Heilige Drei Könige, Konzeptionstag im Februar, Brückentag nach Himmelfahrt und zwei Wochen Sommerschließung in den Sommerferien von Brandenburg. Der gelbe Ring zeigt die Schulferien, die roten Markierungen die Feiertage, der rote Ring die Schließzeiten. Den leeren Ring füllen Sie im Editor.
| Schließzeit | Zeitraum | Tage |
|---|---|---|
| Planungstag | Fr, 28.8.2026 | 1 |
| Weihnachten und Neujahr | Do, 24.12.2026 bis Mi, 6.1.2027 | 8 |
| Konzeptionstag | Fr, 5.2.2027 | 1 |
| Brückentag nach Himmelfahrt | Fr, 7.5.2027 | 1 |
| Sommerschließzeit (2 Wochen) | Mo, 12.7.2027 bis Fr, 23.7.2027 | 10 |
| Summe | ohne Brückentag: 20 | 21 |
Für Brandenburg ist keine landesweite Obergrenze bekannt; ob 21 Tage zulässig sind, entscheidet der Träger.
Gezählt werden Öffnungstage von Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage in Brandenburg; der 24. und 31. Dezember zählen als Schließtage, wenn sie keine Feiertage sind. Halbe Tage, Notgruppen und Betriebsausflüge zählen je nach Landesregel und Träger anders.
Ferien: Brandenburg 2026 · Brandenburg 2027 · Brandenburg 2028
Checkliste: Schließtage in Brandenburg festlegen
- Landesregel geprüft: keine landesweite Grenze, Trägervorgabe einholen
- Trägerrichtlinie und kommunale Satzung oder Betreuungsvertrag auf engere Grenzen geprüft
- Zählweise geklärt: halbe Tage, Fortbildungstage, Notgruppe, Betriebsausflug
- Weihnachts- und Sommerschließzeit gegen Feiertage und Ferien 2027 gerechnet
- Teamwünsche, Konzeptions- und Planungstag eingeplant
- Der Träger entscheidet. Der Kita-Ausschuss (je ein Drittel Träger, Beschäftigte, Eltern) beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten und berät den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten (§ 7 Abs. 1 und 2 KitaG); bei Öffnungszeiten also Beratung, kein Beschluss. Die Elternversammlung kann vom Träger Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten verlangen (§ 6 Abs. 4 KitaG).
- Alle Schließtage mit dem ersten Elternbrief des Kita-Jahres veröffentlicht, Notbetreuung benannt
- Schließzeiten als eigener Ring im Jahresrad, Rad im Eingang und in der Elternpost
Schließtage ins Jahresrad
Die Vorlage Kita-Jahr läuft von August bis Juli, Ferien und Feiertage für Brandenburg liegen schon darunter. Tragen Sie Ihre Schließtage ein, drucken Sie das Rad für den Flur und teilen Sie es per Link mit Eltern und Träger. Keine Kinderdaten, Hosting in Deutschland. Hintergrund im Ratgeber Kita-Schließtage planen und Konzeptionstag Kita.
Häufige Fragen
- Wie viele Schließtage darf eine Kita in Brandenburg haben?
- Keine landesweite Obergrenze bekannt: Das Kindertagesstättengesetz (KitaG, zuletzt geändert 23.06.2025) regelt für Kitas keine Schließzeiten; der Begriff kommt nur bei der Kindertagespflege vor (§§ 32, 39). § 9 verlangt bedarfsgerechte Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der Schul- und Ferienzeiten. Schließtage legt der Träger fest. Es gibt nach unserer Recherche keine landesweite Obergrenze; die Zahl legt der Träger fest, häufig in einer kommunalen Satzung oder im Betreuungsvertrag.
- Zählen Fortbildungs- und Konzeptionstage in Brandenburg als Schließtage?
- Eine gesonderte landesweite Regel für Fortbildungs- oder Konzeptionstage ist nicht bekannt. Tage, an denen die Einrichtung geschlossen bleibt, zählen damit wie andere Schließtage; die Vorgaben des Trägers sind maßgeblich.
- Wer entscheidet in Brandenburg über die Schließtage?
- Der Träger entscheidet. Der Kita-Ausschuss (je ein Drittel Träger, Beschäftigte, Eltern) beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten und berät den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten (§ 7 Abs. 1 und 2 KitaG); bei Öffnungszeiten also Beratung, kein Beschluss. Die Elternversammlung kann vom Träger Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten verlangen (§ 6 Abs. 4 KitaG).
- Wie viele Schließtage ergibt ein typisches Kita-Jahr 2026/27?
- Das Beispiel mit Planungstag, Weihnachtsschließung vom 24. Dezember bis 6. Januar, Konzeptionstag, Brückentag nach Himmelfahrt und zwei Wochen Sommerschließung in den Sommerferien von Brandenburg ergibt 21 Schließtage (Öffnungstage Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage). Für Brandenburg ist keine landesweite Obergrenze bekannt; ob 21 Tage zulässig sind, entscheidet der Träger.
- Muss die Kita in Brandenburg eine Notbetreuung anbieten?
- Keine landesrechtliche Pflicht im KitaG belegt. Es gilt § 22a Abs. 3 SGB VIII.
Quellen
- bravors.brandenburg.de: KitaG, aktuelle Fassung (Primärquelle, abgerufen 10.10.2026)