Kita-Schließtage in Sachsen-Anhalt: Regeln, Obergrenze und Beispiel-Kita-Jahr 2026/27
Keine landesweite Obergrenze bekannt: Das Kinderförderungsgesetz (KiFöG LSA, Fassung gültig ab 24.12.2024) nennt keine Zahl, verlangt aber die Zustimmung des Kuratoriums der Einrichtung zur Festlegung von Öffnungs- und Schließzeiten (§ 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2). Den Umfang legt der Träger per Satzung oder Vertrag fest.
Ohne Gewähr, Stand 24.12.2024. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Vorgaben Ihres Trägers; kommunale Satzungen und Betreuungsverträge können enger sein. Keine Rechtsberatung.
Rechtsgrundlage
- § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 KiFöG LSA (Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG), Stand 24.12.2024)
„Die Zustimmung des Kuratoriums ist erforderlich … zur Festlegung von Öffnungs- und Schließzeiten“
- § 19 Abs. 3 Satz 1 KiFöG LSA (Kinderförderungsgesetz (KiFöG LSA), Stand 24.12.2024)
„Das Kuratorium soll den Träger beraten und ist … vor grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen.“
- Leitsätze 1, 6, 7 OVG LSA (Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.10.2019, 4 K 197/17, Stand 22.10.2019)
„Zustimmung … nur … wenn der Änderungsvorschlag innerhalb des Kuratoriums einstimmig befürwortet wird“
Notbetreuung: Keine landesrechtliche Pflicht gefunden; kommunale Satzungen sehen teils eine Notbetreuung bei nachgewiesenem Bedarf vor. Es gilt § 22a Abs. 3 SGB VIII.
- Sachsen-Anhalt ist nach unserer Recherche das einzige Land mit einem echten Zustimmungsrecht der Elternvertretung zu Schließzeiten.
- Kommunale Satzungen übernehmen das Zustimmungserfordernis und regeln Sommerschließzeiten und Notbetreuung selbst.
- § 22 KiFöG LSA wurde über einen Gesetzesspiegel (lexaris.de, Stand 11.06.2023) gelesen; die amtliche Einzelnorm war nicht erreichbar.
Beispiel: Schließtage im Kita-Jahr 2026/27 als Rad
Eine typische Verteilung: Planungstag zum Start, Weihnachten bis Heilige Drei Könige, Konzeptionstag im Februar, Brückentag nach Himmelfahrt und zwei Wochen Sommerschließung in den Sommerferien von Sachsen-Anhalt. Der gelbe Ring zeigt die Schulferien, die roten Markierungen die Feiertage, der rote Ring die Schließzeiten. Den leeren Ring füllen Sie im Editor.
| Schließzeit | Zeitraum | Tage |
|---|---|---|
| Planungstag | Fr, 28.8.2026 | 1 |
| Weihnachten und Neujahr | Do, 24.12.2026 bis Mi, 6.1.2027 | 7 |
| Konzeptionstag | Fr, 5.2.2027 | 1 |
| Brückentag nach Himmelfahrt | Fr, 7.5.2027 | 1 |
| Sommerschließzeit (2 Wochen) | Mo, 19.7.2027 bis Fr, 30.7.2027 | 10 |
| Summe | ohne Brückentag: 19 | 20 |
Für Sachsen-Anhalt ist keine landesweite Obergrenze bekannt; ob 20 Tage zulässig sind, entscheidet der Träger.
Gezählt werden Öffnungstage von Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage in Sachsen-Anhalt; der 24. und 31. Dezember zählen als Schließtage, wenn sie keine Feiertage sind. Halbe Tage, Notgruppen und Betriebsausflüge zählen je nach Landesregel und Träger anders.
Ferien: Sachsen-Anhalt 2026 · Sachsen-Anhalt 2027 · Sachsen-Anhalt 2028
Checkliste: Schließtage in Sachsen-Anhalt festlegen
- Landesregel geprüft: keine landesweite Grenze, Trägervorgabe einholen
- Trägerrichtlinie und kommunale Satzung oder Betreuungsvertrag auf engere Grenzen geprüft
- Zählweise geklärt: halbe Tage, Fortbildungstage, Notgruppe, Betriebsausflug
- Weihnachts- und Sommerschließzeit gegen Feiertage und Ferien 2027 gerechnet
- Teamwünsche, Konzeptions- und Planungstag eingeplant
- Der Träger entscheidet, braucht aber die Zustimmung des Kuratoriums (mindestens zwei Elternvertreter, Leitung, Trägervertreter) zur Festlegung von Öffnungs- und Schließzeiten (§ 19 Abs. 2 und 3 KiFöG LSA). Nach dem OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 22.10.2019, 4 K 197/17) gilt das auch im Satzungsverfahren und setzt Einstimmigkeit im Kuratorium voraus; ohne Zustimmung ist die Satzungsänderung unwirksam.
- Alle Schließtage mit dem ersten Elternbrief des Kita-Jahres veröffentlicht, Notbetreuung benannt
- Schließzeiten als eigener Ring im Jahresrad, Rad im Eingang und in der Elternpost
Schließtage ins Jahresrad
Die Vorlage Kita-Jahr läuft von August bis Juli, Ferien und Feiertage für Sachsen-Anhalt liegen schon darunter. Tragen Sie Ihre Schließtage ein, drucken Sie das Rad für den Flur und teilen Sie es per Link mit Eltern und Träger. Keine Kinderdaten, Hosting in Deutschland. Hintergrund im Ratgeber Kita-Schließtage planen und Konzeptionstag Kita.
Häufige Fragen
- Wie viele Schließtage darf eine Kita in Sachsen-Anhalt haben?
- Keine landesweite Obergrenze bekannt: Das Kinderförderungsgesetz (KiFöG LSA, Fassung gültig ab 24.12.2024) nennt keine Zahl, verlangt aber die Zustimmung des Kuratoriums der Einrichtung zur Festlegung von Öffnungs- und Schließzeiten (§ 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2). Den Umfang legt der Träger per Satzung oder Vertrag fest. Es gibt nach unserer Recherche keine landesweite Obergrenze; die Zahl legt der Träger fest, häufig in einer kommunalen Satzung oder im Betreuungsvertrag.
- Zählen Fortbildungs- und Konzeptionstage in Sachsen-Anhalt als Schließtage?
- Keine Sonderregel. Jede pädagogische Fach- und Hilfskraft ist zur ständigen Fortbildung verpflichtet, der Träger hat sie zu ermöglichen (§ 22 Abs. 2 KiFöG LSA); Schließungen für Fortbildung sind Schließzeiten im Sinne von § 19 Abs. 3 und damit zustimmungspflichtig.
- Wer entscheidet in Sachsen-Anhalt über die Schließtage?
- Der Träger entscheidet, braucht aber die Zustimmung des Kuratoriums (mindestens zwei Elternvertreter, Leitung, Trägervertreter) zur Festlegung von Öffnungs- und Schließzeiten (§ 19 Abs. 2 und 3 KiFöG LSA). Nach dem OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 22.10.2019, 4 K 197/17) gilt das auch im Satzungsverfahren und setzt Einstimmigkeit im Kuratorium voraus; ohne Zustimmung ist die Satzungsänderung unwirksam.
- Wie viele Schließtage ergibt ein typisches Kita-Jahr 2026/27?
- Das Beispiel mit Planungstag, Weihnachtsschließung vom 24. Dezember bis 6. Januar, Konzeptionstag, Brückentag nach Himmelfahrt und zwei Wochen Sommerschließung in den Sommerferien von Sachsen-Anhalt ergibt 20 Schließtage (Öffnungstage Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage). Für Sachsen-Anhalt ist keine landesweite Obergrenze bekannt; ob 20 Tage zulässig sind, entscheidet der Träger.
- Muss die Kita in Sachsen-Anhalt eine Notbetreuung anbieten?
- Keine landesrechtliche Pflicht gefunden; kommunale Satzungen sehen teils eine Notbetreuung bei nachgewiesenem Bedarf vor. Es gilt § 22a Abs. 3 SGB VIII.
Quellen
- § 19 KiFöG, Landesrecht Sachsen-Anhalt (Primärquelle, abgerufen 10.10.2026)
- OVG Sachsen-Anhalt, 4 K 197/17 (Primärquelle, abgerufen 10.10.2026)
- KiFöG LSA Gesamtausgabe (Spiegel lexaris.de, Stand 11.06.2023) (Sekundärquelle, abgerufen 10.10.2026)