Kita-Schließtage in Bayern: Regeln, Obergrenze und Beispiel-Kita-Jahr 2026/27
Schließzeiten von bis zu 30 Tagen im Jahr bleiben bei der kindbezogenen Förderung unberücksichtigt (Art. 21 Abs. 4 Satz 3 BayKiBiG). Jeder weitere Schließtag mindert die Förderung der Einrichtung um 1/220 (§ 25 Abs. 1 Satz 4 AVBayKiBiG); ein Verbot ist das nicht. Stand: BayKiBiG gültig ab 01.01.2026, AVBayKiBiG gültig ab 28.07.2026.
Ohne Gewähr, Stand 28.07.2026. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Vorgaben Ihres Trägers; kommunale Satzungen und Betreuungsverträge können enger sein. Keine Rechtsberatung.
Rechtsgrundlage
- Art. 21 Abs. 4 Satz 3 BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), Stand 01.01.2026)
„krankheits- und urlaubsbedingte Fehlzeiten sowie Schließzeiten von bis zu 30 Tagen im Jahr bleiben unberücksichtigt“
- § 25 Abs. 1 Satz 4 AVBayKiBiG (Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG), Stand 28.07.2026)
„für jeden weiteren Schließtag zu einem Abzug in Höhe des 220sten Teils der Förderung“
- Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), Stand 01.01.2026)
„Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, […] die Öffnungs- und Schließzeiten“
- Die 30 Tage sind eine Fördergrenze, kein Verbot: Mehr Schließtage sind zulässig, kosten aber je Tag 1/220 der Einrichtungsförderung.
- Mit den fünf Fortbildungstagen sind bis zu 35 Schließtage ohne Förderabzug möglich, wenn die Bedingungen des § 25 AVBayKiBiG erfüllt sind.
- Eine Pflicht zu Notbetreuung oder Kooperation während der Schließzeit enthalten Art. 14 und 21 BayKiBiG sowie § 25 AVBayKiBiG nicht.
Beispiel: Schließtage im Kita-Jahr 2026/27 als Rad
Eine typische Verteilung: Planungstag zum Start, Weihnachten bis Heilige Drei Könige, Konzeptionstag im Februar, Brückentag nach Himmelfahrt und zwei Wochen Sommerschließung in den Sommerferien von Bayern. Der gelbe Ring zeigt die Schulferien, die roten Markierungen die Feiertage, der rote Ring die Schließzeiten. Den leeren Ring füllen Sie im Editor.
| Schließzeit | Zeitraum | Tage |
|---|---|---|
| Planungstag | Fr, 28.8.2026 | 1 |
| Weihnachten und Neujahr | Do, 24.12.2026 bis Mi, 6.1.2027 | 7 |
| Konzeptionstag | Fr, 5.2.2027 | 1 |
| Brückentag nach Himmelfahrt | Fr, 7.5.2027 | 1 |
| Sommerschließzeit (2 Wochen) | Mo, 9.8.2027 bis Fr, 20.8.2027 | 10 |
| Summe | ohne Brückentag: 19 | 20 |
Das Beispiel bleibt mit 20 Tagen unter der Grenze von 30 Tagen.
Gezählt werden Öffnungstage von Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage in Bayern; der 24. und 31. Dezember zählen als Schließtage, wenn sie keine Feiertage sind. Halbe Tage, Notgruppen und Betriebsausflüge zählen je nach Landesregel und Träger anders.
Ferien: Bayern 2026 · Bayern 2027 · Bayern 2028
Checkliste: Schließtage in Bayern festlegen
- Landesregel geprüft: 30 Tage
- Trägerrichtlinie und kommunale Satzung oder Betreuungsvertrag auf engere Grenzen geprüft
- Zählweise geklärt: halbe Tage, Fortbildungstage, Notgruppe, Betriebsausflug
- Weihnachts- und Sommerschließzeit gegen Feiertage und Ferien 2027 gerechnet
- Teamwünsche, Konzeptions- und Planungstag eingeplant
- Der Träger entscheidet. Der Elternbeirat wird von Leitung und Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden; er berät insbesondere über die Jahresplanung und die Öffnungs- und Schließzeiten (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG). Anhörung, kein Zustimmungsrecht.
- Alle Schließtage mit dem ersten Elternbrief des Kita-Jahres veröffentlicht, Notbetreuung benannt
- Schließzeiten als eigener Ring im Jahresrad, Rad im Eingang und in der Elternpost
Schließtage ins Jahresrad
Die Vorlage Kita-Jahr läuft von August bis Juli, Ferien und Feiertage für Bayern liegen schon darunter. Tragen Sie Ihre Schließtage ein, drucken Sie das Rad für den Flur und teilen Sie es per Link mit Eltern und Träger. Keine Kinderdaten, Hosting in Deutschland. Hintergrund im Ratgeber Kita-Schließtage planen und Konzeptionstag Kita.
Häufige Fragen
- Wie viele Schließtage darf eine Kita in Bayern haben?
- Schließzeiten von bis zu 30 Tagen im Jahr bleiben bei der kindbezogenen Förderung unberücksichtigt (Art. 21 Abs. 4 Satz 3 BayKiBiG). Jeder weitere Schließtag mindert die Förderung der Einrichtung um 1/220 (§ 25 Abs. 1 Satz 4 AVBayKiBiG); ein Verbot ist das nicht. Stand: BayKiBiG gültig ab 01.01.2026, AVBayKiBiG gültig ab 28.07.2026. (Stand 28.07.2026, ohne Gewähr.)
- Zählen Fortbildungs- und Konzeptionstage in Bayern als Schließtage?
- Bis zu fünf weitere Schließtage für Fortbildung und Konzeptionsentwicklung bleiben ohne Abzug, wenn eine externe Referentin oder ein externer Referent eingesetzt wird und die Fortbildung dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan oder der Konzeptionsentwicklung dient (§ 25 Abs. 1 Satz 4 AVBayKiBiG). Rein interne Teamtage zählen mit.
- Wer entscheidet in Bayern über die Schließtage?
- Der Träger entscheidet. Der Elternbeirat wird von Leitung und Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden; er berät insbesondere über die Jahresplanung und die Öffnungs- und Schließzeiten (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG). Anhörung, kein Zustimmungsrecht.
- Wie viele Schließtage ergibt ein typisches Kita-Jahr 2026/27?
- Das Beispiel mit Planungstag, Weihnachtsschließung vom 24. Dezember bis 6. Januar, Konzeptionstag, Brückentag nach Himmelfahrt und zwei Wochen Sommerschließung in den Sommerferien von Bayern ergibt 20 Schließtage (Öffnungstage Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage). Das Beispiel bleibt mit 20 Tagen unter der Grenze von 30 Tagen.
Quellen
- BAYERN.RECHT: Art. 21 BayKiBiG (Primärquelle, abgerufen 10.10.2026)
- BAYERN.RECHT: § 25 AVBayKiBiG (Primärquelle, abgerufen 10.10.2026)
- BAYERN.RECHT: Art. 14 BayKiBiG (Primärquelle, abgerufen 10.10.2026)